Informationen zur Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung für 2015 findet am
14. März 2017
von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
statt.
14. März 2017
von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
statt.
Sie werden schriftlich, mit genauer Uhrzeit für die entsprechende Gruppe, eingeladen. Bitte erscheinen Sie pünktlich mit Ihrem Kind zu diesem Termin und bringen Sie unbedingt mit:
Wir bitten Sie auch darum, den Bogen „Informationen für die Grundschule“ mitzubringen, falls Sie ihn noch nicht vorgelegt haben.
An diesem Tag wird Ihr Kind am „Schulespiel“ teilnehmen und Sie werden währenddessen Ihr Kind anmelden.
- die Geburtsurkunde,
- den Taufschein oder das Familienstammbuch,
- die Bestätigung der Schuluntersuchung vom Gesundheitsamt
- und bei Alleinerziehenden den Nachweis über das Sorgerecht für das Kind.
Wir bitten Sie auch darum, den Bogen „Informationen für die Grundschule“ mitzubringen, falls Sie ihn noch nicht vorgelegt haben.
An diesem Tag wird Ihr Kind am „Schulespiel“ teilnehmen und Sie werden währenddessen Ihr Kind anmelden.
Informationen zur Schulpflicht
Alle Kinder, die bis 30.September 2017 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Demnach sind anzumelden: Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
Falls Ihr Kind schulpflichtig ist und Sie selbst Ihr Kind aus bestimmten Gründen für nicht schulreif halten, so müssen Sie es trotzdem unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen anmelden und mit dem Kind erscheinen.
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.
Falls Ihr Kind am Einschreibungstermin krank oder verhindert ist, setzen Sie sich bitte auch telefonisch mit uns in Verbindung.
Bitte merken Sie sich auch diese Termine vor:
Am 2016 von ca. 10 Uhr bis 11 Uhr wird eine Schnupperstunde für die zukünftigen Schulanfänger stattfinden. In Kooperation mit den Kindergärten werden die Vorschulkinder den jetzigen Erstklässlern einen Besuch abstatten und so ein wenig Schulluft schnuppern.
Am .......... Juli 2016 findet der erste Elternabend für die künftigen Schulanfänger statt.
Thema: „Unser Kind kommt in die Schule“.
Wir informieren Sie u.a. über die Arbeit im ersten Schuljahr, stellen die Lehrkräfte vor und sprechen über die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Sie erhalten auch eine Liste für das benötigte Unterrichtsmaterial.
Alle Kinder, die bis 30.September 2017 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Demnach sind anzumelden: Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
- Kinder, die bis zum 30.09.2011 geboren sind.
- Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2011 bis 31.12.2012 geboren sind und auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden sollen.
- Kinder, die ab dem 01.01.2012 geboren sind und auf Antrag und mit einem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen.
Falls Ihr Kind schulpflichtig ist und Sie selbst Ihr Kind aus bestimmten Gründen für nicht schulreif halten, so müssen Sie es trotzdem unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen anmelden und mit dem Kind erscheinen.
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.
Falls Ihr Kind am Einschreibungstermin krank oder verhindert ist, setzen Sie sich bitte auch telefonisch mit uns in Verbindung.
Bitte merken Sie sich auch diese Termine vor:
Am 2016 von ca. 10 Uhr bis 11 Uhr wird eine Schnupperstunde für die zukünftigen Schulanfänger stattfinden. In Kooperation mit den Kindergärten werden die Vorschulkinder den jetzigen Erstklässlern einen Besuch abstatten und so ein wenig Schulluft schnuppern.
Am .......... Juli 2016 findet der erste Elternabend für die künftigen Schulanfänger statt.
Thema: „Unser Kind kommt in die Schule“.
Wir informieren Sie u.a. über die Arbeit im ersten Schuljahr, stellen die Lehrkräfte vor und sprechen über die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Sie erhalten auch eine Liste für das benötigte Unterrichtsmaterial.