Informationen zur Schuleinschreibung
Im Januar findet ein Elternabend statt.
Sie werden dazu mit einem Brief eingeladen.
An diesem Abend werden Sie ausführlich über den Schulanfang 2019/2020 informiert werden.
Die Schuleinschreibung für 2019 findet voraussichtlich
im März 2019
von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
statt.
im März 2019
von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
statt.
Sie werden schriftlich, mit genauer Uhrzeit für die entsprechende Gruppe, eingeladen. Bitte erscheinen Sie pünktlich mit Ihrem Kind zu diesem Termin und bringen Sie unbedingt mit:
Wir bitten Sie auch darum, den Bogen „Informationen für die Grundschule“ mitzubringen, falls Sie ihn noch nicht vorgelegt haben.
An diesem Tag wird Ihr Kind am „Schulespiel“ teilnehmen und Sie werden währenddessen Ihr Kind anmelden.
- die Geburtsurkunde,
- den Taufschein oder das Familienstammbuch,
- die Bestätigung der Schuluntersuchung vom Gesundheitsamt
- und bei Alleinerziehenden den Nachweis über das Sorgerecht für das Kind.
Wir bitten Sie auch darum, den Bogen „Informationen für die Grundschule“ mitzubringen, falls Sie ihn noch nicht vorgelegt haben.
An diesem Tag wird Ihr Kind am „Schulespiel“ teilnehmen und Sie werden währenddessen Ihr Kind anmelden.
Informationen zur Schulpflicht
Alle Kinder, die bis 30.September 2019 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Demnach sind anzumelden: Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
Falls Ihr Kind schulpflichtig ist und Sie selbst Ihr Kind aus bestimmten Gründen für nicht schulfähig halten, so müssen Sie es trotzdem unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen anmelden und mit dem Kind erscheinen.
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.
Falls Ihr Kind am Einschreibungstermin krank oder verhindert ist, rufen Sie uns unbedingt an!
Alle Kinder, die bis 30.September 2019 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Demnach sind anzumelden: Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
- Kinder, die bis zum 30.09.2013 geboren sind.
- Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis 31.12.2014 geboren sind und auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden sollen.
- Kinder, die nach dem 01.01.2015 geboren sind und auf Antrag und mit einem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen.
Falls Ihr Kind schulpflichtig ist und Sie selbst Ihr Kind aus bestimmten Gründen für nicht schulfähig halten, so müssen Sie es trotzdem unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen anmelden und mit dem Kind erscheinen.
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.
Falls Ihr Kind am Einschreibungstermin krank oder verhindert ist, rufen Sie uns unbedingt an!